Leihgabe

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Montag, 10. Mai 2021

Irgendwie hatten wir hier unten es eigentlich schon immer vermutet, dass mit unseren Grundrechten etwas nicht ganz koscher ist.

Einerseits gibt es den Artikel 146, in dem es heißt, dass dieses Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland solange Gültigkeit besitze, bis „…eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Das sagt uns, dass es nicht in freier Entscheidung beschlossen worden ist! Denn es stand immer unter Vorbehalt des Alliierten Kontrollrates und steht somit de facto heute noch unter dem Edikt der drei westlichen Besatzungsmächte. Wie nun das deutsche Volk unter den gegebenen Umständen in freier Entscheidung seine eigene Verfassung beschließen könnte, ist angesichts der Anwesenheit der anglo-amerikanischen Schutzmächte zumindest bislang ungeklärt.

Andererseits beinhaltet dieses Grundgesetz, das von der neuen außerparlamentarischen Opposition – verschrien als „Querdenker“ – und auch von innerparlamentarischen Opposition, vor die Brust gehalten wird, immer noch den Artikel 120, welcher die tapfer an die BRD-Souveränität glaubenden deutschen Demokraten darüber belehrt, dass die Deutschen ihre Besatzungskosten weiterhin selber zu bezahlen haben. Drittens steht am Schluss der die Bürgergrundrechte beschreibenden Artikel 1-19 fast stets der einschränkende Hinweis, dass näheres von Bundesgesetzen geregelt wird.

Alle drei Vorbehalte zur direkten Justibialität unseres Grundgesetzes machen deutlich, dass es sich bei den darin beschriebenen „Grundrechten“ um Leihgaben handelt. Denn diese Rechte wurden vom deutschen Volk niemals und zu keiner Zeit in freier Entscheidung beschlossen, sondern sie wurden uns von den Alliierten nach der Befreiung vom Faschismus zur funktionierenden Selbstverwaltung „gewährt“. Deshalb ist es den Anglo-Amerikanern auch relativ schnuppe, ob und wie die deutsche Verwaltungsexekutive mit der ihr hörigen Legislative und Judikative auf das Grundgesetz scheißt, solange damit ihre umfassenden Vorbehalte nicht tangiert werden. Wenn dies mit einem die Grundrechte „näher regelnden“ Infektionsschutzgesetz realisiert wird, welches hervorragend in den Gesamtkontext der Global Gouvernance der Weltelite passt, ist es sogar noch zweckdienlicher.

Es ist daher müßig, sich darüber zu beschweren, dass diese alliierte Leihgabe in der BRD grundsätzlich (grundgesetzlich) kaum noch gilt. Richtiger wäre es, über die Möglichkeiten der Durchsetzung einer neuen verfassungsgebenden Versammlung nach dem Muster der Paulskirchenversammlung nachzudenken.