Sonnabend, 3. August 2019
„Wenn Wahlen etwas ändern würden, wären sie schon längst verboten!“ Manche schreiben dieses lustige Zitat Kurt Tucholsky, manche Johann Heinrich Pestalozzi zu. Auf jeden Fall ist diese Meinung falsch, denn wir können seit Jahrhunderten beobachten, dass die Herrschenden vor Wahlen großen Respekt haben und dass selbst Diktatoren so tun müssen, als sei ihre Herrschaft durch Wahlen legitimiert.
Wegen formaler Mängel hat der Landeswahlausschuss des Freistaates Sachsen am 09. Juli 2019 den Großteil der Landes-Kandidatenliste der AfD für ungültig erklärt. Der Rechtsweg der Anfechtung der Entscheidung eines dem Innenminister unterstehenden Exekutivorgans, welches für die Organisation, Durchführung und Feststellungen des Ergebnisses von Landtagswahlen zuständig ist, ist unklar. Jedenfalls wenn man vermeiden will, dass die Wahlen erst nach ihrer Durchführung angefochten werden und damit ebenfalls die teuren Wiederholungswahlen. Diesbezüglicher Rechtsschutz für Parteien oder Vereinigungen ist im Wahlgesetz nicht vorgesehen oder vergessen worden.
Dies ist ein erstaunlicher Vorgang: Denn wenn eine Behörde in dritter Ebene über die Gültigkeit eines urdemokratischen Aktes nach Artikel 9 und 21 des Grundgesetzes falsch entscheidet, muss die Volksvertretung in spe deshalb zum Verfassungsgericht gehen, weil das Verwaltungsgericht nicht zuständig ist. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Weiter