Recht und Freiheit II

Veröffentlicht in: Meine Kolumne | 1

Dienstag, 12. Mai 2020

Allmählich scheint die Causa Corona aufzufliegen! So genial der Einfall der Global-Mammonisten auch war, die Grundsätze der Weltgesundheitsorganisation WHO schrittweise auf den Kopf zu stellen und damit eine Massenhysterie zu entfachen, so wenig scheinen sie mit dem Freiheitswillen der Völker gerechnet zu haben.

Natürlich war nach den Regeln der Massenpsychologie zunächst zu erwarten, dass die Menschen aus Angst vor einem plötzlichen frühzeitigen Tod bereit waren, sich massiv unter Quarantäne stellen zu lassen und ein social distancing zu akzeptieren. Dabei war den meisten egal, ob es sich bei dieser neuartigen Massenquarantäne, bei der eben nicht nur Infizierte oder Kranke isoliert werden, sondern gleich die gesamte Gesellschaft eingeschlossen wird, um angemessene, sinnvolle und wirkungsvolle Maßnahmen handelte oder um den vorläufig letzten Schritt zur Beseitigung der individuellen Grundrechte: Was nützen einem Recht und Freiheit, wenn man am Sterben ist?!

Am frappierendsten scheint uns der Erfolg der Regierenden bei der Kriminalisierung derjenigen zu sein, die behaupten und zu beweisen versuchen, dass Corvid 19, genannt „Corona“ (Krone oder Krönung), nichts als eine Propagandaerfindung ist. Jenen wird über die allgemeinen Disziplinierungsmaßnahmen wie Ordnungsgeld und Platzverweise hinaus vorgehalten, dass sie total unmoralisch sind, weil sie durch ihre Rücksichtslosigkeit andere in ihrer Gesundheit gefährden.

Inzwischen setzt jedoch bei den meisten Menschen ein allgemeiner Gewöhnungseffekt ein und die Aufklärungsarbeit hunderter Dissidenten und Fachleute gewinnt an Breite, während gleichzeitig das Durcheinander bei den so genannten Lockerungsmaßnahmen stutzig macht. Wo sind die „Übertoten“, die einzige statistische Größe, die uns zuverlässig Auskunft geben kann, ob es sich bei der „Seuche“ nebst ihrer Kollateralschäden um etwas pandemieartiges in der Qualität von Pest und Cholera handelt? Wieso stehen die Krankenhäuser leer? Wieso dürfen wir in die Lebensmitteldiscounter, aber nicht zu Kultur- und Sportveranstaltungen? Zeigt der durch die deutschen Wissenschaftler um Prof. Dr. Drosten entwickelte PCR-Test tatsächlich ein Corona-Virus an? Wieso werden keine Argumente geliefert, warum alles andere als die Regierungsverlautbarungen Verschwörungstheorien sind? Der Fragekatalog könnte noch um dutzende Fragen erweitert werden.

Mittlerweile kracht es im Gebälk der Regierung, namentlich des so genannten Krisenstabes und besonders im Innenministerium. Nicht nur der Leak eines besorgten höheren Beamten aus dem KM 4 ist dabei von Interesse! Auch die Stellungnahme des Bundes-Datenschutzbeauftragen zu den nächsten grundrechteeinschränkenden Gesetzesentwürfen ist beachtlich. Das Rennen um Schuldzuweisungen und Rücktrittsforderungen scheint eröffnet zu sein. Gleichzeitig wird durch die Kanzlerin die Legende von der „zweiten Welle“ verbreitet. Doch die Fragen nach den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgeschäden werden lauter. Auch die Massendemonstrationen in den Städten der Bundesrepublik mit den Forderungen zur sofortigen Rückkehr zu den Grundrechten werden immer zahlreicher.

Wir hier unten kritisieren nicht erst seit den Ereignissen von 9/11 den gezielten Abbau unserer Freiheitsrechte. In den USA wurde dieser mit der umgehenden Einführung der „Patriotacts“ I + II eingeleitet. Seither wurde in der Europäischen Union die gleiche Politik betrieben. Abgesehen davon, dass die Gesetze der BRD durch die NATO- und EU-Verträge, insbesondere durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM, weitgehend beiseite geräumt wurden, ist aber auch das Grundgesetz selbst nicht geeignet, unsere Freiheitsrechte zu gewährleisten. Um das zu verstehen, muss man sich nur ganz simpel über drei Tatsachen bewusst werden:

  1. Das Grundgesetz ist für die Bundesrepublik Deutschland gemacht. Es ist aus bestimmten Gründen nicht das Grundgesetz der BRD! Dazu kann man sich die betreffende Rede des damaligen SPD-Abgeordneten im Bundestag Carlo Schmid anhören. Das Grundgesetz ist uns nach dem Zusammenbruch des Hitlerregimes vor 70 Jahren von den Alliierten zur Durchsetzung einer Selbstverwaltung analog zu der in Indien (vor der Selbstbefreiung unter Mahatma Gandhi) gegeben worden!
  2. Die von der Menschenrechtscharta abgeleiteten so genannten Grundrechte werden in ihren ersten 20 Artikeln jeweils durch diejenigen Absätze konterkariert, die bestimmen, dass ein jedes durch Bundesgesetze eingeschränkt oder aufgehoben werden kann. So z.B. geschehen durch die DSGVO, das Netzdurchsetzungsgesetz, das Jugendschutzgesetz, die Bundesarchivordnung, das Medizinproduktegesetz und zuletzt durch die handstreichartige Novellierung des Infektionsschutzgesetzes.
  3. „Dieses Grundgesetz, das nach der Vollendung der Einheit und Freiheit (?) Deutschlands für das gesamte deutsche Volks gilt, verliert sein Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ (Art. 146 GG).

Damit entsteht einerseits die Frage, wie eine solche freie Entscheidung ohne einen Friedensvertrag und eine verfassungsgebende Versammlung der Deutschen zustande kommen und andererseits, wer derzeit überhaupt eine verhandlungsführende Entität für das gesamte deutsche Volk darstellen könnte.

Dies alles wohl wissend, können die fünf „Corona-Diktatoren“, Kanzlerin Merkel, Pharmalobbyist Spahn, Innenminister Seehofer, PCR-Papst Drosten und RKI-Chef Wieler weiterhin ungestört mit allgemeinen Verordnungen regieren, ohne sich um das deutsche Grundgesetz scheren zu müssen. Wir können davon ausgehen, dass es sich bei ihrem „Corona-Management“ nicht um pure Inkompetenz handelt!

Ob sie allerdings wegen der zu erwartenden katastrophalen Folgeschäden für unser gesamtes Volk je zur Verantwortung gezogen werden, bleibt – zumindest vorläufig – offen.

Sehr empfehlenswert auch: https://youtu.be/iDiiQApBHGM

  1. Ralf Richter

    Kompliment!
    Immer wieder gern lese ich Ihre Kolumne, ein Lichtblick an Hausverstand in geistig dunklen Zeiten.
    Bleiben Sie gesund und bitte machen Sie weiter so.