70 Jahre Grundgesetz – Kein Grund zum Feiern

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Donnerstag, 23. Mai 2019

„Artikel 146 (Geltungsdauer des Grundgesetzes)

Dieses Grundgesetz, das nach der Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Ausgabe der Bundeszentrale für politische Bildung Bonn, Stand Juli 2017.

„Habe den Mut, Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen…“ Immanuel Kant (1724 bis 1804)

Denn wenn wir das nicht tun, werden wir in 15 Jahren diese Verfassung in Deutschland/Europa bekommen.