{"id":2145,"date":"2019-08-03T10:12:33","date_gmt":"2019-08-03T08:12:33","guid":{"rendered":"http:\/\/cfschultze.de\/?p=2145"},"modified":"2019-08-03T10:17:30","modified_gmt":"2019-08-03T08:17:30","slug":"verwaltungschaos-oder-wie-verhindere-ich-eine-wahl","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/cfschultze.de\/2019\/verwaltungschaos-oder-wie-verhindere-ich-eine-wahl\/","title":{"rendered":"Verwaltungschaos \u2013 oder: Wie verhindere ich eine Wahl ?"},"content":{"rendered":"

Sonnabend, 3. August 2019<\/b><\/span><\/span><\/span><\/p>\n

\u201eWenn Wahlen etwas \u00e4ndern w\u00fcrden, w\u00e4ren sie schon l\u00e4ngst verboten!\u201c Manche schreiben dieses lustige Zitat Kurt Tucholsky, manche Johann Heinrich Pestalozzi zu. Auf jeden Fall ist diese Meinung falsch, denn wir k\u00f6nnen seit Jahrhunderten beobachten, dass die Herrschenden vor Wahlen gro\u00dfen Respekt haben und dass selbst Diktatoren so tun m\u00fcssen, als sei ihre Herrschaft durch Wahlen legitimiert.<\/span><\/span><\/span><\/p>\n

Wegen formaler M\u00e4ngel hat der <\/span><\/span><\/span>Landeswahlausschuss<\/span><\/span><\/span> des Freistaates <\/span><\/span><\/span>Sachsen<\/span><\/span><\/span> am <\/span><\/span><\/span>09. Juli 2019 <\/span><\/span><\/span>den Gro\u00dfteil der Landes-Kandidatenliste der AfD f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt.<\/span><\/span><\/span> Der Rechtsweg der Anfechtung der Entscheidung eines dem Innenminister unterstehenden Exekutivorgans, welches f\u00fcr die Organisation, Durchf\u00fchrung und Feststellungen des Ergebnisses von Landtagswahlen zust\u00e4ndig ist, ist unklar. Jedenfalls wenn man vermeiden will, dass die Wahlen erst nach ihrer Durchf\u00fchrung angefochten werden und damit ebenfalls die teuren Wiederholungswahlen. Diesbez\u00fcglicher Rechtsschutz f\u00fcr Parteien oder Vereinigungen ist im Wahlgesetz nicht vorgesehen oder vergessen worden.<\/span><\/span><\/span><\/p>\n

Dies ist ein erstaunlicher Vorgang: Denn wenn eine Beh\u00f6rde in dritter Ebene \u00fcber die G\u00fcltigkeit eines urdemokratischen Aktes nach Artikel 9 und 21 des Grundgesetzes falsch entscheidet, muss die Volksvertretung in spe deshalb zum Verfassungsgericht gehen, weil das Verwaltungsgericht nicht zust\u00e4ndig ist. Ein Schelm, wer B\u00f6ses dabei denkt.<\/span><\/span><\/span><\/p>\n

Denn wenn man nicht m\u00f6chte, dass rechtsg\u00fcltig gew\u00e4hlt wird, lasse man sich ein unverd\u00e4chtiges Mittel einfallen, dies zu verhindern: Man erzeuge Chaos in der Verwaltung. Zun\u00e4chst lasse man den Wahlausschuss feststellen, dass die Kandidatenliste der sich zur Wahl stellenden Vereinigung fehlerhaft und daher ung\u00fcltig ist und dass die Fristen zur Heilung abgelaufen sind. Man wei\u00df ja, dass der Rechtsweg zur \u00dcberpr\u00fcfung dieser Entscheidung verschlossen ist. Nachdem das Verfassungsgericht eine vorl\u00e4ufige Entscheidung getroffen hat, setze man in einem bestimmten Gebiet den Wahlvorgang mittels Briefwahl in Gang, <\/span><\/span><\/span>bevor<\/b><\/span><\/span><\/span> die Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache erfolgt ist. Dies sollte man dort tun, wo man W\u00e4hler platziert hat, die mit entsprechender Hilfe nach der Wahl auf jeden Fall Einspruch gegen diese einlegen werden, egal wie die Hauptsacheentscheidung des obersten Gerichtes lautet. Denn die vorzeitig ausgegebenen Wahlscheine waren in jedem Fall ung\u00fcltig. Danach besch\u00e4ftige man die Gerichte bis zu der letzten Instanz. Das sollte wenigstens vier weitere Jahre dauern.<\/span><\/span><\/span><\/p>\n

In dieser Zeit kann man noch einen anderen Vorgang, der eine fast unbegrenzte kommissarische Machtaus\u00fcbung sichert, in Gang bringen: Man fechte das Wahlgesetz als Ganzes an! Denn wie jeder einigerma\u00dfen Kundige wei\u00df, ist das Bundeswahlgesetz ebenfalls rechtswidrig, w<\/span><\/span><\/span>ie das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 25. Juli 2012 \u2013\u00a0 2\u00a0\u00a0BvE 9\/11 – best\u00e4tigte. Dabei wurden nicht nur die \u00c4nderungen vom 24.9.1998 und vom 20.12.2011 moniert, sondern bei genauerer Betrachtung geht es darum, dass das bundesdeutsche Wahlgesetz seit seiner Inkrafttretung am 7. Mai 1956 grunds\u00e4tzlich<\/strong> ung\u00fcltig und damit nichtig ist.<\/span><\/span><\/span><\/p>\n

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber verpflichtet, sp\u00e4testens bis zum 30. Juni 2011 eine verfassungsgem\u00e4\u00dfe Regelung zu treffen. Dieser hat dies bis jetzt jedoch unterlassen. Demnach sind alle nach 1953 gew\u00e4hlten Bundestage und Bundesregierungen nicht legitimiert gewesen. Alle getroffenen Beschl\u00fcsse, Vertr\u00e4ge, Gesetze, Gesetzes\u00e4nderungen und Verordnungen der BRD-Regierungen wie auch der nachfolgenden Bundesorgane sind also ebenso ung\u00fcltig und nichtig. Die Gesetzgebungsorgane der BRD war niemals legitimiert, Gesetze und Verordnungen rechtsg\u00fcltig oder auch nur rechtswirksam zu beschlie\u00dfen, zu \u00e4ndern oder in Kraft zu setzen. F\u00fcr den Rechtsweg bei der Aufstellung von Kandidatenlisten gibt es somit vorl\u00e4ufig ebenso keine g\u00fcltigen Regelungen.<\/span><\/span><\/p>\n

Doch wie jedermann wei\u00df, gibt es die Kraft des Faktischen \u2013 oder: Wo kein Kl\u00e4ger ist, da ist kein Richter. Wenn also eine Regierung z.B. den Artikel 16a des Grundgesetzes nicht anwendet oder andere Gesetze bricht, m\u00fcsste sich zun\u00e4chst mal ein Kl\u00e4ger finden, der geeignet ist, diese Bundesregierung zu verklagen. Und \u2013 oh Wunder, f\u00fcr solch einen Fall gibt es keine Institution, die dazu befugt w\u00e4re. Daf\u00fcr haben die hohen Verwaltungsjuristen, die die diesbez\u00fcglichen Gesetze „vor“-schreiben, instinktsicher gesorgt.<\/span><\/span><\/span><\/p>\n

Wie also nun zum Beispiel die so genannten Wahlen in Sachsen, Bandenburg und Th\u00fcringen ausgehen werden, k\u00f6nnen wir hier unten und Sie, liebe Leserschaft, nur am\u00fcsiert oder aufmerksam beobachten. Regiert und verarscht werden wir ungeachtet all dessen auch weiterhin.<\/span><\/span><\/span><\/p>\n

Bitte sehen Sie sich dazu auch\u00a0diesen Beitrag<\/a><\/span><\/strong>\u00a0<\/span> an!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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