Frieden oder Freiheit?

Veröffentlicht in: Meine Kolumne | 2

Donnerstag, 1. April 2021

Nein, liebe Leserin, sehr verehrter Leser, dies ist kein Druckfehler! Auch uns hier unten ist bekannt, dass wir immer für beides zu „kämpfen“ haben: Für Frieden und für Freiheit. Vielleicht auch noch für die Bewahrung unseres Wohlstandes oder gar um die Erhaltung unserer Existenz und der unserer Familien. Und wenn wir wegen des Ausnahmezustandes, in dem die Regierung unser Land seit über einem Jahr gefangen hält, darauf hinweisen, dass wir um Frieden und Freiheit, um Einigkeit und Recht, kurz, um einen demokratischen deutschen Rechtsstaates, „kämpfen“ müssen, gewinnt die Fragestellung der Überschrift ihre Berechtigung.

Allerdings ist in einem Rechtsstaat mit einer freien Marktwirtschaft, die für sich auch noch das Attribut des „Sozialen“ in Anspruch nimmt, das Nichtaggressionsprinzip, die absolute Friedenspflicht, das oberste Gebot. Deshalb gibt es ein Rechtssystem, welches die Regeln für den Wettbewerb oder für die Gewährleistung der Meinungsfreiheit, um zwei fundamentale Beispiele zu benennen, festlegt und sichern soll.

Was aber tut man, wenn der „Staat“ selbst diese Regeln bricht und zur Abwehr eines unsichtbaren Feindes „zum Wohl der Bürger“ ganz wesentliche Grundrechte suspendiert und ganz willkürlich wöchentlich neue Zwangsmaßnahmen anordnet und Privilegien verteilt? Was gilt, wenn offenbar wird, dass die Exekutive die „Pandemiemaßnahmen“ in erster Linie zum eigenen Schutz vor dem Zorn der Bürger verordnet? Muss dann das Prinzip der Freiheit dem der Friedenspflicht immer noch untergeordnet werden?

Artikel 20 unseres Grundgesetzes trifft dazu unumstößliche Aussagen: „…

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Unsereiner ist der Meinung, dass alle Deutschen sogar eine Pflicht zum Widerstand haben, wenn die Regierung ganz offensichtlich dabei ist, die verfassungsmäßige Grundordnung des Staates mit wissenschaftlich unhaltbaren Behauptungen zu beseitigen und einen etatistischen Zentralstaat, genannt EU, zu errichten. Unser Grundgesetz lässt in Absatz 4 offen, welche „andere Abhilfe“ gemeint ist. Dazu wird es vielerlei Auffassungen geben. Wie jemand Widerstand leistet, hängt seinem Freiheitswillen und seinem Mut ab.

Dafür gibt es keine Regeln…

2 Antworten

  1. Michael

    Ich habe mir das gerade durchgelesen: Frieden oder Freiheit? Sie schreiben von Staat und Regierung, das ist eine: Holding, Syndikat, Kartell, Bande u. kriminelle Vereinigung!!! Und Sie schreiben von Grundgesetz und von einer Verfassung, wir haben weder das eine noch das andere. Die BRD ist eine Firma und Firmen haben weder eine Verfassung noch ein Grundgesetz. Das Grundgesetz ist eine Allgemeine Geschäftsbedingung. Das Wort Gesetz impliziert einen Staat den wir nicht haben, das ist eine Täuschung im Rechtsverkehr und somit ein Straftatbestand. Fast alle Länder dieser Erde sind Firmen und die sind alle im Handelsrecht. Ich bitte Sie da her die Menschen in Deutschland die Wahrheit zu schreiben und die Menschen auf zu klären.
    Ich bedanke mich von Ihnen zu hören.
    Mit ganz lieben Grüßen Michael

    • Christian F. Schultze

      Lieber Michael, vielen Dank für Ihren Beitrag. Da gerade Ostern ist, fällt mir dazu das Wort von Pontius Pilatus, dem Staathalter der Römer im besetzten Judäa ein, der zu Jesus in Verhör gesagt haben soll: „Was ist Wahrheit?“. Wenn Sie sich die Mühe gemacht hätten – und ich hoffe, Sie machen sie sich noch – dann würden Sie zu dem von Ihnen angesprochenen Thema einige Einlassungen von mir gefunden haben. Natürlich ist mir (gerade auch als Jurist) das römisch-britische Commerzrecht bekannt, wie auch noch andere international anererkannte Rechtsgrundlagen, z.B. die „Hager Landkriegsordnung“ oder die Allgemeine Deklaration der Menschrechte. In der BRD galt aber bis zur Einführung des Corona-Ausnahmezustandes im März 2020 das „BRD-Verwaltungsrecht“, eine Konstruktion vor allem der anglo-amerikanischen Siegermächte nach indischem Muster. Commerzrecht findet auf dem Territorium der BRD keine Anwendung. Auch finden Sie in der BRD kein Gericht, welches Ihnen Titel aufgrund des internationalen Commerzrechtes zusprechen würde. Wenn Sie hier einen Titel – z.B. für eine Demonstrationsveranstaltung – erringen wollen, müssen Sie zu einem BRD-Verwaltungsgericht gehen. Das ist eine Realität! Grundlage für den (juristischen) Kampf gegen den Corona-Ausnahmezustand ist das Grundgesetz für die BRD, welches selbstredend keine Verfassung ist. Die tapferen Ärzte und Anwälte, die das tun, als Systemlinge zu bezeichnen, finde ich, gelinde gesagt, ignorant. Auf welcher Grundlage würden Sie denn einen Antrag auf einen Rechtstitel stellen? Im Arbeitsrecht, welches derzeit massiv durch die Corona-Ausnahmeverfügungen tangiert wird, werden Sie sich im Konfliktfall an die BRD-Arbeitsgerichte wenden müssen. Dass gegenwärtig unsere „Regierung“ bestrebt ist, aus welchen Gründen auch immer, den Coronaausnahmezustand aufrecht zu erhalten und dabei selbst massiv das BRD-Selbstverwaltungsrecht verletzt und teilweise zu liquidieren versucht, ist eine andere Realität. Ich hoffe nur, dass es nicht soweit kommt, dass Demonstranten gegen den Coronawahn oder gegen die Regierung allgemein, demnächst eingesperrt, oder wie in anderen Ländern üblich, erschossen werden. Das wäre dann eine dritte Realität. Denn Macht und Recht kommen letzendlich immer aus den Gewehrläufen! – Also, bitte immer das Ganze sehen und nicht eine Wahrhheit absolut als „die Wahrheit“ deklarieren!
      Mit freundlichen Grüßen, Ihr C. F. Schultze